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Neue Bundesspielordnung mit einschneidenden Anpassungen

Der AFVD hat die Bundesspielordnung zum Jahresbeginn veröffentlicht. Neben einigen bereits bekannten Anpassungen im Bereich der Jugendbundesliga (GFLJ) hielt die Veröffentlichung auch einige Überraschungen bereit. Insbesondere die teilweise Verdoppelung der Strafen dürfte zu Diskussionen führen.

Nach Durchsicht der aktuellen Bundesspielordnung haben wir als Landesverband einige Fragen an den zuständigen AFVD- Vizepräsidenten Sebastian Berndt formuliert. Dies erfolgte kurzfristig, so dass noch keine Antworten vorliegen.

Besonders einschneidend ist aus unserer Sicht, dass die Bundesspielordnung zukünftig verbietet, Regelungen in der BSO abzuschwächen. Zumindest dort, wo nicht explizit eine entsprechende Klausel vorhanden ist. In der Vergangenheit war es den Landesverbänden bzw. Spielverbünden jederzeit möglich, ihren Spielbetrieb unabhängig von der Bundesspielordnung zu regeln. Nun möchte der AFVD dort das letzte Wort haben. Das dürfte für den Spielbetrieb einige Unsicherheiten bringen, denn die Vereine haben ihre Lizenzen ja auf Basis der jetzt ggf. nicht gültigen Landes- oder Verbundspielordnungen beantragt.

Ebenfalls überraschend ist die Anpassung des Strafenkatalogs. Es wurde zwar so etwas wie eine “inflationsbedingte Anpassung” angekündigt, in einigen Bereichen geht es jedoch weit über das hinaus. So wurden die Strafen bei Nichterfüllung der Schiedsrichtergestellungspflicht (oder auch Trainer) deutlich angehoben. Waren bisher bei drei fehlenden Schiedsrichtern EUR 750 zu zahlen, sind dies zukünftig EUR 1400. Ab dem vierten fehlenden Schiedsrichter kommen jeweils EUR 1050 dazu. Bisher waren es jeweils EUR 300.

Die Ausländerregelung wurde ebenfalls umfassend überarbeitet. In Zukunft wird es wieder deutlich schwerer werden, ohne A auf dem Spielfeld zu stehen. Diese Anpassung soll jedoch dadurch entstanden sein, weil sich Vereine an einzelnen Standorten von dortigen US- Schulen fleißig bedient haben.

Neu definiert wurde der Spielbetrieb. Hier wurde die Begrifflichkeit “Joint Practices” eingeführt, der in §109a definiert wird. Dieser zählt nun als Spielbetrieb und ist dann gegeben, wenn sich mehrere Teams auf einem Feld befinden, ohne ein Spiel oder Scrimmage auszutragen. Da als Ausnahme nur zwei Herrenteams des gleichen Vereins zählen, liegt ein Joint Practice auch vor, wenn sich zwei verschiedenen Jugendteams einen Trainingsplatz teilen. Dazu haben wir einige Fragen formuliert, da das doch etwas realitätsfern scheint.

Eine große Veränderung wurde auch bei der Wertung von Spielen beschlossen. Auch hier ohne Information an die Landesverbände. Zukünftig werden Spiele nur noch nach Spielpunkten gewertet. Wertungspunkte soll es nicht mehr geben. Die bisherige Regelung, dass es für einen Sieg 2 Wertungspunkte gibt und für ein Unentschieden einen ist gestrichen. Entscheidend ist zukünftig der Siegquotient, bei dem jeder Sieg einfach und jedes Unentschieden zur Hälfte gezählt wird. Die Summe wird dann durch die Anzahl der gespielten Spiele dividiert. Bei der finalen Ermittlung der Tabellenplatzierung werde nun im Zweifel auch die durchschnittlichen Strafyards pro Spiel und die Anzahl der Strafen herangezogen. Das bedeutet natürlich für Ligaobleute einen enormen Mehraufwand in der Dokumentation.

Für Vereine der AFVD- Lizenzligen GFL, GFL2 und GFLJ kann es beim Thema Schiedsrichter künftig deutlich teurer werden. Diese sind nun verpflichtet, bei Unterschreitung der eigenen Gestellungspflicht Schiedsrichter aus anderen Landesverbänden zu akzeptieren. Zusätzlich haben diese Schiedsrichter dann ein Wahlrecht, ob sie die Kostenregelung des eigenen oder des Gastverbandes in Anspruch nehmen.

Neu ist nun auch die Möglichkeit, im Herrenbereich Spielgemeinschaften zu bilden. Auch landesverbandsübergreifend ist dies nun auf Antrag möglich. Allerdings im Herrenbereich nur in der untersten Liga.

Für Verein in der GFLJ, die gerne alle Jugendspieler der Umgebung angeworben haben, treten nun schwere Zeiten an. Die Anzahl der Spielerpässe wird limitiert: Es dürfen maximal 80 Pässe gleichzeitig ausgestellt sein, mehr ist nicht erlaubt. 

Sobald wir Antworten auf unsere Fragen erhalten haben, werden wir entsprechend berichten. Intern wird derzeit diskutiert, ob es vielleicht wieder einen großen Bundesspielausschuss im AFVD geben sollte, um Überraschungen in dieser Qualität zu vermeiden.

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