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Ausstehende Antworten vom AFVD

Auf unserem letzten Verbandstag berichtete das Präsidium über offene Fragen an das neue AFVD- Präsidium. Hintergrund ist, dass es spätestens seit der letzten außerordentlichen Bundesversammlung Fragen gibt. Die Mitgliedsvereine unseres Verbandes baten darum, offene Punkte auf unserer Internetseite zu veröffentlichen.

Am 19.11.22 fand ein Wechsel des kompletten AFVD- Präsidiums statt. Der Weg dahin war alles andere als transparent. Bis Heute wurde nicht offengelegt, welche konkreten Gründe diesen Wechsel erforderlich machten. Wünschenswert wäre auch Einsicht in die Dokumente, auf deren Grundlage die anderen Landesverbände ihre Unterstützung zugesagt haben.

 

Am 19.02.23 hat der AFCVSH daher folgende Fragen an das AFVD- Präsidium gestellt:

 

  1. Es hat (vor der Bundesversammlung) schriftliche Gesprächs- und Kooperationsangebote gegeben. Warum werden diese nicht angenommen bzw. durch eine Pressemitteilung und auch anwaltlicher Schreiben deutlich erschwert bis unmöglich gemacht. Warum wird also ohne erkennbare Not derart eskaliert? Die Wirkung auf uns ist, dass es eine „Hexenjagd“ ohne sachlichen Lösungswillen ist.
  2. Wurde der Schritt einen Anwalt einzubeziehen vor Beauftragung auf einer Präsenz- Präsidiumssitzung gefasst?
  3. Der Vertrag AFVD- GFS zum German Bowl wurde 2019, 2021 und 2022 durch die GFS erfüllt. Liegt eine schriftliche Einschätzung des AFVD- Rechtsbeistands vor die besagt, dass eine fristlose Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt und in Abwägung aller Vor- und Nachteile zu empfehlen ist?
  4. Wurde die Pressemitteilung vom 12.02.23 durch den AFVD- Rechtsbeistand vorher gesichtet und in der veröffentlichten Form empfohlen? Spätestens hiernach muss jedem klar sein, dass es jetzt nur noch über Gerichte und Anwälte laufen wird.

 

Hintergrund der Fragen ist, dass es seitens des alten Präsidiums Angebote einer Übergabe schon vor der Bundesversammlung gab. Dies wurden jedoch nicht angenommen und später als "Missverständnis" abgetan.

Weiterhin wurden folgende allgemeine Fragen gestellt:

 

  1. Haben alle Präsidiumsmitglieder und der Vorsitzende des Hauptausschusses die fristlos gekündigten Verträge vorher durchgelesen und persönlich durch den AFVD- Rechtsbeistand eine Einschätzung erhalten? Wenn nicht, wer hat diese Verträge gelesen und die Einschätzung durch den AFVD- Rechtsbeistand erhalten?
  2. Wer hat die durch Robert Huber übergebenen Unterlagen gesichtet und die Unvollständigkeit festgestellt? Hintergrund ist, dass mir einige Anforderungen seltsam vorkommen. Beispiel „Datensicherung Lexware“. Es wurde auf der BV gesagt, dass es einen USB- Stick mit einer DATEV- Sicherung gibt. Das kann doch ganz einfach in Lexware importiert werden? Damit wäre auch das Thema Rechnungen erledigt, die ja noch einmal gesondert aufgeführt werden. Ebenso Protokolle aller Bundesversammlungen etc. Zum Einen gibt es eine Aufbewahrungsfrist, somit können es nicht „alle“ sein. Weiterhin gibt es doch eine Cloud- Sammlung?
  3. Wer hat die Pressemeldungen am 31.12.22 und 12.02.23 geschrieben, wer hat sie freigegeben? Hintergrund ist, dass sich der AFVD insbesondere mit der Meldung vom 12.02.23 aus meiner Sicht angreifbar gemacht hat (üble Nachrede, Verleumdung). Ebenso frage ich mich, wie einzelne Aussagen mit der Vertraulichkeit zu vereinbaren sind, die gem. Satzung vorgeschrieben ist.

 

Hintegrund dieser Fragen ist, dass es widersprüchliche Aussagen zu unterschiedlichen Zeiten bzw. Gelegenheiten gab. Ebenso wurde kommuniziert, dass Transparenz ein wichtiges Thema sein soll. Wie das funktionieren soll, wenn sich nur wenige Mitglieder des Präsidiums mit den Dokumenten beschäftigt ist fraglich. Schließlich ist es ja genau das, was in den genannten Pressemeldungen benannt wird. Die Pressemeldungen wurden im Übrigen von den AFVD- Seiten entfernt bzw. ausgeblendet. Man findet sie nur noch auf den Seiten Dritter.

 

Auf der Bundesversammlung im November haben wir als Verband einzelne Kandidaten nicht unterstützt. Grundsätzlich ist es natürlich schwierig, wenn ein Bundespräsidium mit Personal besetzt wird, dass selbst über wenig Erfahrung in der Verbandsarbeit verfügt. Ausschlaggebend war aber, dass einzelne Kandidaten in der Vergangenheit eine Arbeit im AFVD abgelehnt haben oder nach kurzer Zeit ersetzt werden mussten. Aus Sicht des AFCVSH hätte es einen Mittelweg gegeben, der aber schlicht nicht gewollt war.

 

Die Beantwortung der Fragen wurde vorerst abgelehnt, da es einen Rechtsstreit zwischen dem AFVD und der GFS GmbH gibt. Inwieweit tatsächlich alle Fragen überhaupt relevant für diesen Rechtsstreit sind, bleibt fraglich.

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