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AFVD- Präsidium lässt Antrag nicht zu

Bei der außerordentlichen hybriden Bundesversammlung am 16. Juli in Filderstadt bei Stuttgart wurde in der Hauptsache über den überarbeiteten Haushaltsplan gesprochen. Als Landesverband haben wir ebenfalls zwei Anträge gestellt, von denen einer jedoch nicht zugelassen wurde.

Die als hybride Bundesversammlung geplante Bundesversammlung fand am 16. Juli ab 17 Uhr statt. Wohl auch aufgrund der Terminwahl hat es kein Landesverband auf sich genommen, die Anreise nach Filderstadt auf sich zu nehmen. Formal waren aber Landesverbände anwesend, da sowohl AFVD- Präsident Merdanovic als auch Vizepräsident Würtele in Personalunion Landesverbandsvorsitzende sind. 

 

Die Vorstellung des neuen Haushaltsplans verlief wie geplant. Auf der Einnahmenseite haben sich die Einnahmen durch internationale Spieletransfers vorraussichtlich mehr als verdoppelt. Ebenso haben sich die Einnahmen bei der Frauennationalmannschaft vervielfacht. Bei den Ausgaben wird es Mehrausgaben im Bereich Personal (39%) und Reisekosten (167% geben. Ebensoi steigen die Ausgaben für die Junioren- Nationalmannschaft entgegen den Planungen aus Februar um 78%. Die Ausgabensteigerung bei der Frauennationalmannschaft werden größtenteils durch die vorgenannten Mehreinnahmen gedeckt. 

 

Völlig neu im Haushaltsplan und auch im Detail vorgestellt wurde die Finanzplanung für das GFL- Finale. Der Hinweis aus Schleswig- Holstein, dass auf den genannten geplanten Überschuss noch Steuern zu zahlen sind wurde mit dem Hinweis vom Tisch gewischt, dass diese ja erst im Folgejahr fällig wären und eh noch nicht klar wäre ob alles so einträte. Kommt es also zu dem Überschuss in der geplanten Höhe, sind die Abgaben daraus aus dem Haushalt 2024 zu bestreiten. Eine Rücklage ist dafür nicht vorgesehen.

 

Die zwei von Schleswig-Holstein eingereichten Anträge betrafen zwei Bereiche. Der erste Antrag betraf den Haushaltsplan. Der Wunsch ist, dass Beträge über 50000 Euro aufgeschlüsselt oder zumindest beim Versand des Haushaltsplans erklärt werden. Dies erlaubt den Landesverbänden, sich besser vorzubereiten. Dieser Antrag wurde angenommen.

 

Der zweite Antrag betraf das laufende Verfahren gegen die GFS, die in den letzten 10 Jahren den German Bowl ausgerichtet hat. Hier war der Wunsch, Einblick in die Korrespondenz zu erhalten, die vom Gericht oder vom AFVD beim Gericht eingereicht wurde. Hintergrund hierfür ist, dass wir gerne einen unabhängigen dritten Juristen prüfen lassen möchte, welche Erfolgsaussichten diese Klage hat. Schließlich hat sich das AFVD- Präsidium einen hohen Betrag für dieses Verfahren genehmigen lassen. Der aktuelle Stand lässt zudem vermuten, dass in 2024 weitere Gelder benötigt werden. Ebenso wird davon ausgegangen, dass die Entlastung des Präsidiums auf der kommenden ordentlichen Bundesversammlung beantragt wird. Wie das in einem laufenden Verfahren möglich sein soll, in dem keine schriftlichen Belege bekannt sind, ist fraglich.

Dieser Antrag wurde vom Präsidium jedoch nicht zugelassen. Obwohl natürlich die Gegenseite alle Unterlagen ebenfalls kennt, soll der Anwalt des AFVD davon abgeraten haben, diese Unterlagen bereitzustellen. Begründet wurde dies u.a. mit der möglichen Verbreitung der Unterlagen in der Öffentlichkeit und des Verfahrens, dass gegen das ehemalige Präsidium angestrebt wird.

 

Man darf nun gespannt sein, wie sich die Situation weiter entwickelt. Für die Teilnehmer des GFL- Finales bleibt zu hoffen, dass die Veranstaltung tatsächlich der Meilenstein wird, der angekündigt ist. Da sich hier jedoch an den letzten German Bowl in Frankfurt orientiert wird, ist die Hürde auch nicht allzu hoch. Dieser litt aufgrund notweniger Einsparungen aufgrund geringen Zuschauerinteresses deutlich.

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