Ausbildung Trainer C

Die Ausbildung zum Trainer C ist im Zeitrahmen durch den DOSB vorgegeben. Der Umfang liegt bei 120 Unterrichtseinheiten (UE) zuzüglich Erste Hilfe (16 UE) und Regelkunde.

 

Im AFCVSH haben wir seit 2011 eine modulare Durchführung dieser Ausbildung installiert. Somit ist es nicht mehr erforderlich, alle Teile hintereinander in einer festen Reihenfolge zu absolvieren. Es ist ausreichend, alle Teile in einem Zeitraum von zwei Jahren zu besuchen.

 

Inhalt der Ausbildung sind fachliche und überfachliche Inhalte. Fachliche Inhalte beziehen sich auf den Sport, also im AFCVSH auf American Football oder Cheerleading. Überfachliche Inhalte beziehen sich auf allgemeines (überfachliche) Inhalte wie den Körperaufbau, Trainingslehre oder Sportmedizin.

 

Die C- Lizenz erlaubt den Vereinen in vielen Kreisen, Zuschüsse zur Aufwandsentschädigung der Trainer zu beantragen. Daher ist die Lizenz nicht nur ein Qualifizierungsmerkmal, sondern auch der Schlüssel zu Fördermitteln.

 

 

 

"Ein Lehrgang allein macht noch keinen guten Trainer, ein guter Trainer aber macht einen Lehrgang!"

 

 

 

Kosten: Die Lehrgangsgebühr wird von allen Mitgliedsvereinen über den Beitrag bezahlt. Jeder Teilnehmer aus unseren Mitgliedsvereinen zahlt nur eine einmalige Selbstbeteiligung von EUR 80,- für die Teilnahme am Lehrgang. Diese wird oft vom Verein nach dem Erwerb der Lizenz erstattet.

Trainerpass

Der Trainerpass erlaubt einem Trainer, in dieser Funktion bei Punktspielen aufzutreten. Ohne Trainerpass ist, wie bei einem Spieler ohne Spielerpass, keine Teilnahme möglich.

 

Der Trainerpass ermöglicht dem AFCVSH, jeden aktiven Trainer im Verbandsbereich auf seinen Ausbildungsstand hin zu prüfen. 

 

Um den Trainerpass zu erhalten ist es die Pflicht jedes Trainers, jährlich an den sogenannten Trainerpassclinics teilzunehmen. Hauptbestandteil ist Regelkunde, es gibt keine Anrechnung auf die Verlängerung einer vorhandenen Lizenz. Eine vorhandene Lizenz befreit nicht von der Teilnahme, eine  fehlende Lizenz hindert somit auch nicht an der Teilnahme!

 

Die Trainerpassclinic dauert 1/2 Tag und wird 3-4 Mal angeboten, um jedem Trainer den Besuch zu ermöglichen. Die Teilnahmepflicht besteht für jeden Trainer unabhängig einer vorhandenen Lizenz und der Liga in der er als Trainer aktiv ist.

 

Details dazu in unserer Trainerordnung.

 

Kosten: Es entstehen keine direkten Kosten. Der Trainerpass ist jedoch gebührenpflichtig.

Regelkundetag

Der Regelkundetag ist eine Pflichtveranstaltung für alle Trainerinnen, die mit ihrem Team bei der Landesmeisterschaft Cheerleading starten möchten.

 

Inhalt des Regelkundetages ist das Regelwerk, welches für die kommende Meisterschaftssaison gilt. Es werden Änderungen erörtert und alle Teilnehmer können natürlich auch konkrete Fragen stellen.

Fortbildung Trainer C

Eine neu erworbene Lizenz Trainer C ist 4 Jahre gültig, beginnend ab dem 01.01. des Jahres, das dem Erwerb der Lizenz folgt. Wer also 2012 eine Lizenz erwirbt, hat ab dem 01.01.2012 vier Jahre eine Lizenz.

 

Obwohl vier Jahre eine lange Zeit sind, muss man rechtzeitig an eine Verlängerung denken. Dazu müssen aktuell 15 Unterrichtseinheiten (UE) zur Auffrischung besucht werden. Anerkannt sind nur Maßnahmen, die vom AFCVSH dem AFVD oder einem seiner anderen Landesverbände angeboten werden. Bei Ablauf der Lizenz darf kein Nachweis älter als zwei Jahre sein.

 

Für die Verlängerung der Lizenz ist jeder Trainer selbst zuständig. Dazu muss er seine Original- Lizenz zusammen mit den Nachweisen an die Lizenzstelle des AFVD senden. Diese befindet sich derzeit in Mannheim. Genaue Informationen sind auf der Seite der AFVD- Trainerakademie zu finden.

 

Die Gültigkeit höherer Lizenzen ist ggf. kürzer. Es gilt das Datum in der Originallizenz.

 

Der AFCVSH bietet im American Football derzeit alle zwei Jahre im Herbst eine Convention als Fortbildung an (2012, 2014, 2016, ...) Trainer mit der C- Lizenz aus allen Landesverbänden des AFVD und Trainer mit einer B- Lizenz aus den Mitgliedsvereinen des AFCVSH können dort den Nachweis der Fortbildung erwerben, der für eine Verlängerung erforderlich ist.

 

Im Cheerleading gibt es seit 2016 eine jährliche Fortbildung die zusammen mit dem Hamburger Verband organisiert wird.

 

Ist eine Lizenz abgelaufen, kann sie im Jahr nach Ablauf der Lizenz ebenfalls mit einem Nachweis von 15 UE verlängert werden. Ist die Lizenz mehr als ein Jahr, aber nicht länger als zwei Jahre abgelaufen müssen 30 UE nachgewiesen werden.

Beispiel: Die Lizenz ist zum 31.12.2014 abgelaufen. Dies bedeutet, dass in 2015 eine Fortbildung besucht werden kann die mind. 15 UE lang sein muss. Wird die Fortbildung erst 2016 besucht, sind 30 UE nachzuweisen.

 

Wer seine Lizenz verliert kann bei der Lizenzstelle des AFVD unter dem oben genannten Link eine Ersatzausstellung beantragen.

 

Kosten: Die Kosten für die Teilnahme variieren. Teilnehmer aus unseren Mitgliedsvereinen zahlen jedoch stehts eine geringere Teilnahmegebühr.